Am Montag, den 16.11.2020 wurde bei einer Hühnerherde unseres Partnerbetriebes Eschenhörn der Geflügelgrippevirus H5N8 nachgewiesen.
Im Umkreis von 3 km rund um die erkrankten Tiere, dem sogenannten Sperrgebiet, befinden sich insgesamt acht Hühnerställe, die alle der Erzeugergemeinschaft Fürstenhof angeschlossen sind. Zunächst war unklar, ob und wie viele der benachbarten Legehennen aus Tierseuchensicht zu der „epidemiologischen Einheit“ gezählt und entsprechend ebenfalls getötet werden müssen.
Mittlerweile liegt jedoch die amtliche Verfügung vor, die anordnet, dass auch die übrigen Hühner eines benachbarten Betriebes, der im Sperrgebiet liegt, notgetötet werden. Sie wurden als „Verdachtsbestand“ eingestuft und werden vorsorglich ebenfalls getötet. „Diese Maßnahme dient der Eindämmung des Geflügelpestausbruchs (…). Unser Vorgehen ist sachgemäß und wir wollen zu einer beherrschbaren Situation kommen“ begründet Stephan Meyer, Dezernent für Inneres und Ordnung im Landkreis, die Entscheidung.
„Bis zum Schluss hatten wir gehofft, dass ein Teil der Hühner verschont bleibt. Bei den Hühnern des zweiten Hofes handelt es sich um sehr junge Tiere, die ihr Leben noch vor sich hatten. Sie haben keinerlei Symptome gezeigt“ so Steffen Schönemeyer, Geschäftsführer des Hofes Gut Eschenhörn.
Die Entscheidung sei den Verantwortlichen im Kreis nicht leichtgefallen und habe ausschließlich infektiologische Gründe. Es gelte den Ausbruch hier konsequent zu bekämpfen, so Stephan Meyer.
Die angeordnete Nottötung wird durch eine vom Landkreis beauftragte Spezialfirma mittels Co2 durchgeführt. Es werde bis zum Schluss auf einen tierschutzgerechten Umgang geachtet, versichert der Dezernent.
Emotional bedauern wir die Entscheidung natürlich sehr, besonders für die Tiere – der wirtschaftliche Schaden für die Betriebe ist zwar immens, aber dabei zweitrangig – gleichzeitig sind wir gezwungen, die Entscheidung zu akzeptieren.